|
Betriebliches Rechnungswesen - Betriebliche
Buchführung für
klein und mittelständige Unternehmen
Die Buchführung ist der wichtigste Bestandteil des betrieblichen
Rechnungswesens und die Fertigkeit, Buchungen richtig vorzunehmen, ist eine
Grundqualifikation jeder kaufmännischen Aus- und Fortbildung. Und das es dieser
Qualifikation mangelt zeigt sich an dem Umstand, dass in kaufmännischen
Prüfungen in keinem anderen Fach so viele Prüfungskandidaten durchfallen wie
in der Buchführung.
Diese Präsentation stellt die wichtigsten Grundzüge der kaufmännischen
Rechnungslegung dar. Sie enthält alle grundlegenden Gedanken von den
Rechnungsvorschriften, der Buchführungspflicht bis hin zur Bildung von
Buchungssätzen.
Rechnungslegung ist der Oberbegriff für die Gesamtheit aller
Aufzeichnungspflichten, mit denen interne und externe Interessenten Rechenschaft
über die Geschäftsvorfälle und die finanzielle Lage des Unternehmens gegeben
wird. 
Allgemein hat das Rechnungswesen die Aufgabe, das gesamte
Unternehmensgeschehen zahlenmäßig zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten.
Man unterscheidet hierbei folgende Schwerpunkte:
-
Die Dokumentationsaufgabe: Die Aufzeichnung sämtlicher
Geschäftsvorfälle anhand von Belegen: zeitnah, zeitrichtig, geordnet,
lückenlos, wahr und fortlaufend
-
Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe: Periodeweise (jährliche)
Berichterstattung an Unternehmenseigner, Behörden, Gläubiger (Kreditgeber)
usw. über die Vermögens- und Ertragslage (Jahresabschluss)
-
Kontrollaufgabe: Aussagen über Produktivität, Wirtschaftlichkeit und
Rentabilität des Unternehmens, seiner Betriebe und anderen Teilsystemen
(z.B. Kostenstellen)

-
Dispositionsaufgabe: Bereitstellung von Zahlenmaterial als Grundlage für
unternehmerische Entscheidungen, z.B. Investitionen, Märkte,
Produktsortimente oder Absatzpolitiken.
Die Buchführung ist eine unternehmensbezogene Zeitraum- und
Zeitpunktrechnung. Die zeitraumbezogene Rechnungslegung gipfelt in der Gewinn-
und Verlustrechnung (GuV) und die zeitpunktbezogene Rechnungslegung in der
Bilanz.
Allgemein versteht man unter den Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens, das die
Rechtsquelle einer Erkenntnisquelle aus den Vorschriften für ein relevantes
Sachgebiet entnommen werden können. Die Buchhaltung ist hochgradig
reglementiert und (etwa im Gegensatz zur Kostenrechnung, Statistik oder
Planrechnung) von zahlreichen Rechtsquellen bis ins Detail geregelt. Hierbei ist
die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Rechnungslegung regeln von Bedeutung.
Man unterscheidet dabei kodifiziertes Recht, Rechtssprechung und
Gewohnheitsrecht. Alle drei Arten von Rechtsnormen kommen im Rechnungswesen
vor. 
In dem über 45 Seiten umfassenden Dokument werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Bedeutung des Rechnungswesens und der Buchführung
- Rechtliche Grundlagen
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
- Inventur, Inventar und Bilanz
- Bilanz und Buchungsregeln
- Beispiele zur Buchungssystematik, Bilanzkonten und Erfolgskonten

|